Arbeitgeber kann sowohl eine natürliche Person sein, die ein Unternehmen betreibt, als auch eine Privatperson, die kein Unternehmen betreibt, und eine organisatorische Einheit (z. B. eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Ein Mitarbeiter kann eine volljährige Person sein. Ein Arbeitnehmer führt eine bestimmte Art von Arbeit für den Arbeitgeber und unter dessen Leitung aus. Diese findet an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort und Zeitpunkt statt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die geleistete Arbeit eine Vergütung zu zahlen. Alle Details zu Ort, Zeit und Vergütung sind im Vertrag enthalten, der sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer unterzeichnet wird. Lesen Sie den Artikel bis zum Ende und finden Sie heraus, welche Arten von Arbeitsverträgen es gibt.
Arten von Arbeitsverträgen – in der Probezeit, befristet und unbefristet
Je nachdem, welche Art von Vertrag Sie als Arbeitgeber wählen, gibt es unterschiedliche Verfahren für dessen Beendigung. Beschäftigung wird als einer von drei Verträgen definiert:
- Vertrag zur Probezeit
In der Regel stellt der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zunächst für einen Vertrag auf Probezeit ein. Dies dient dazu, die Fähigkeiten und Qualifikationen des Mitarbeiters zu überprüfen. Ein solcher Vertrag kann für maximal 3 Monate abgeschlossen werden. In Ausnahmefällen können Sie den Mitarbeiter für eine Probezeit wieder einstellen. Dies ist möglich, wenn er/sie eine andere Tätigkeit (z. B. eine andere Position) ausüben soll. Im letzteren Fall müssen mindestens 3 Jahre seit dem Ablauf oder der Beendigung des Vertrages vergangen sein.
- Vertrag für einen festen Zeitraum
Wenn Sie im Rahmen eines solchen Vertrages beschäftigt sind, müssen Sie das Nationale Arbeitsinspektorat innerhalb von 5 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrages benachrichtigen und dabei den Grund für die Befristung des Vertrages angeben. Bei der Unterzeichnung des Vertrages müssen Sie auch objektive Gründe angeben, die den Abschluss eines solchen Vertrages erklären. Im Falle eines befristeten Vertrages gibt es zwei Möglichkeiten der Beschäftigung. Die erste ist der Abschluss von nicht mehr als 3 Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit von nicht mehr als 33 Monaten. Ein Vertrag für eine Probezeit wird nicht mitgezählt. Die zweite Möglichkeit ist die Beschäftigung desselben Mitarbeiters für eine Gesamtdauer von mehr als 33 Monaten oder der Abschluss von mehr als 3 Verträgen. Um diese Lösung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie Gründe haben, die im Arbeitsgesetzbuch festgelegt sind. Dazu gehören u.a. der Grund für die Vertretung des Arbeitnehmers während seiner begründeten Abwesenheit von der Arbeit, die Verrichtung von Arbeit auf Zeit (z.B. in Situationen, die im Kodex der Handelsgesellschaften definiert sind) oder die Verrichtung von Saison- oder Gelegenheitsarbeit.
- Vertrag auf unbestimmte Zeit
Ist die Vertragslaufzeit länger als 33 Monate oder werden mehr als 3 Verträge abgeschlossen, wird davon ausgegangen, dass der Mitarbeiter auf unbestimmte Zeit beschäftigt ist. Sie gilt ab dem nächsten Tag nach Ablauf von 33 Monaten oder ab dem Tag des vierten befristeten Vertrages.