Unternehmen: Gesellschaft mit beschränkter Haftung, offene Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft

Unternehmen: Gesellschaft mit beschränkter Haftung, offene Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Kapitalhandelsgesellschaft. Während offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften zu den Personenhandelsgesellschaften gehören. Die Rechtsgrundlage jeder Gesellschaft ist im Gesetzbuch für Handelsgesellschaften und im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert. Der Vertrag der Personenhandelsgesellschaft verpflichtet die Partner, durch ihre Beiträge (oder in anderer Weise, wenn der Vertrag oder die Satzung dies vorsieht) auf die Erreichung eines gemeinsamen Ziels hinzuwirken. Personengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung können ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen, nachdem sie in das Unternehmerregister beim Landesgerichtsregister eingetragen worden sind. Lesen Sie den Artikel bis zum Ende und erfahren Sie, was eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine offene Handelsgesellschaft und eine Kommanditgesellschaft sind.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (spółka z o. o.)

Die beliebteste Kapitalgesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie kann bereits von einer einzigen Geschäftseinheit gegründet werden. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird durch das Gesetzbuch für Handelsgesellschaften geregelt. Die Mitgesellschafter haften nicht für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Im Falle der Zwangsvollstreckung hat der Gläubiger das Recht, Forderungen nur aus dem Vermögen des Unternehmens, das durch die Höhe des Anfangskapitals definiert ist, einzuziehen. Alle diese Bestimmungen müssen jedoch in den Vertrag aufgenommen werden. Der Vertrag zwischen den Gesellschaftern wird in Form einer notariellen Urkunde geschlossen, deshalb sind die Kosten für seine Erstellung viel höher als bei anderen Gesellschaften.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung, offene Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft – Offene Handelsgesellschaft

Die offene Handelsgesellschaft gehört zu den einfachsten Handelsgesellschaften. Um gegründet zu werden, muss sie mindestens zwei Partner haben. Sie können natürliche Personen, juristische Personen, Organisationseinheiten, die keine juristischen Personen sind, aber Rechtsfähigkeit besitzen, sein. Die Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft haften für deren Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen. Es gibt jedoch einen Unterschied in der Reihenfolge der Befriedigung der Gläubigeransprüche. Bei einer offenen Handelsgesellschaft ist die Haftung der Gesellschafter subsidiär (d.h. eine Vollstreckung aus dem Vermögen des Gesellschafters ist nur möglich, wenn die Vollstreckung aus dem Vermögen der Gesellschaft unwirksam ist).

Gesellschaft mit beschränkter Haftung, offene Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft

Kommanditgesellschaft

Eine Kommanditgesellschaft kann gegründet werden von: natürlichen Personen, juristischen Personen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere von anderen Handelsgesellschaften. Die Partner einer Kommanditgesellschaft können in zwei Kategorien unterteilt werden. Die Unterschiede bestehen sowohl in der zu tragenden Verantwortung als auch in der Vertretungsbefugnis der Partnerschaft. Der Komplementär, der so genannte aktive Partner, trägt die volle Verantwortung für die Verpflichtungen der Gesellschaft, führt deren Geschäfte und vertritt sie. Die zweite Art von Partner in einer Kommanditgesellschaft ist ein Kommanditist, der als passiver Partner bezeichnet wird. Er führt in der Regel nicht die Geschäfte der Gesellschaft und vertritt diese auch nicht. Seine Haftung ist auf die Höhe der Kommanditistensumme beschränkt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert