Ein eigenes Unternehmen zu führen, bringt viele Pflichten mit sich, die mit dem Gesetz einhergehen. Die meisten Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Sozialversicherung können online erledigt werden, ohne dass Sie Ihr Haus verlassen müssen. Dazu können Sie die Elektronische Dienstleistungsplattform ZUS (PUE ZUS) nutzen. Lesen Sie den Artikel bis zum Ende und erfahren Sie, welche Pflichten ein Unternehmer gegenüber der ZUS hat.
Pflichten des Unternehmers vor der ZUS (Sozialversicherungsanstalt) – Anmeldung des Beitragszahlers
Ein Antrag auf Eintragung in CEIDG ist gleichzeitig ein Antrag, dass Sie Beitragszahler sind. Es gibt Fälle, in denen Sie sich selbst als Beitragszahler für die Versicherung anmelden sollten (zumindest für die Krankenversicherung). Dies gilt, wenn Sie Ihr Unternehmen als Ein-Personen-GmbH gründen oder wenn Sie Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder einer Personengesellschaft sind. Jeder Gesellschafter einer solchen Gesellschaft ist Beitragszahler für seine eigene Versicherung. Aus diesem Grund sollten Sie eine Meldung des Beitragszahlers auf einem ZUS ZFA-Formular erstellen und einreichen.
Benachrichtigung der zu versichernden Personen
Als Firmeninhaber sind Sie verpflichtet, sich bei der Versicherung zu melden. Sie müssen auch Ihre Mitarbeiter, Auftragnehmer und Personen, die mit Ihnen im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit zusammenarbeiten, melden. Sie haben 7 Tage Zeit, um sich zu registrieren, ab dem Moment, in dem Sie Ihr Geschäft starten. Sie haben 7 Tage Zeit, um Ihre Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Personen, die mit Ihnen zusammenarbeiten werden, ab dem Zeitpunkt anzumelden, an dem Sie einen Arbeitsvertrag mit ihnen unterzeichnen, sie auf der Grundlage einer Provisionsvereinbarung zu arbeiten beginnen oder sie anfangen, mit Ihnen zusammenzuarbeiten. Denken Sie daran, wenn die Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder oder Eltern) von Versicherten nicht versichert sind, z. B. aufgrund eines Arbeitsvertrags, sollten Sie diese der Krankenkasse melden.
Pflichten des Unternehmers gegenüber der ZUS – Abrechnung und Zahlung der Beiträge
Wenn Sie ein Einzelunternehmen betreiben, reichen Sie nur die ZUS-DRA-Steuererklärung bei der ZUS ein. Sie reichen es für jeden Monat ein, in dem Sie Ihr Geschäft betrieben haben, unabhängig von der Anzahl der Tage, an denen Sie es betrieben haben. Darin geben Sie die Beiträge an, die Sie für einen bestimmten Monat zu zahlen haben. Wenn Sie Mitarbeiter, Auftragnehmer oder kooperierende Personen einstellen, sind Sie verpflichtet, einen Satz Abrechnungsunterlagen vorzulegen. Sie bestehen aus: der ZUS DRA-Steuererklärung und den ihr beigefügten persönlichen (für Mitarbeiter) Monatsberichten und einem der Formulare: ZUS RCA, ZUS RZA, ZUS RSA oder ZUS RPA.