Beim Ausfüllen des CEIDIG-1-Formulars müssen Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens die entsprechende Besteuerungsform wählen. Sie können wählen: allgemeine Regeln (17% und 32%), Pauschale (19%), Pauschalbetrag aus registriertem Einkommen und Steuerkarte. Wenn Sie sich für eine Besteuerungsmethode entscheiden, wie z. B.: Pauschale, Pauschalbetrag oder Steuerkarte, müssen Sie ein entsprechendes Schreiben an den zuständigen Leiter des Finanzamtes einreichen. Das von Ihnen gewählte Formular ist für das ganze Jahr gültig. Wenn sich während Ihrer laufenden Geschäftstätigkeit herausstellt, dass eine andere Form der Besteuerung für Ihr Unternehmen vorteilhafter ist, können Sie diese ändern. Die Änderung sollte zu Beginn des Steuerjahres, spätestens am 20. Januar, vorgenommen werden. Lesen Sie den Artikel bis zum Ende und erfahren Sie mehr über die Formen der Besteuerung der unternehmerischen Tätigkeit in Polen.
Allgemeine Regeln – 17% und 32%
Allgemeine Regeln sind die am häufigsten gewählte Form der Besteuerung. Die Steuer wird auf das Einkommen berechnet, d.h. auf den Überschuss der Einnahmen über die Kosten. In diesem Fall ist der Schwellenwert, der die Höhe des Steuersatzes bestimmt, der Jahresbetrag der Einkünfte, der 85 528 PLN pro Jahr beträgt. Die Schwellenwerte sind wie folgt:
17% bis zu 85 528 PLN des Einkommens
32% über 85 528 PLN
Bei Anwendung dieser Besteuerungsform ist der Unternehmer verpflichtet, ein Einnahmen- und Ausgabenbuch zu führen, in dem er seine Einnahmen und Ausgaben aufzeichnet. Darüber hinaus muss am Ende des Steuerjahres eine physische Inventur durchgeführt werden, bei der die gekauften Materialien und Waren aufgeführt werden.
Lesen Sie mehr über Besteuerung nach allgemeinen Regeln
Formen der Unternehmensbesteuerung – Allgemeine Regeln – 19% Pauschalsteuer
Im Falle der Wahl dieser Option zahlt der Unternehmer einen pauschalen Steuersatz von 19 %, unabhängig vom erzielten Einkommen. Zu den Nachteilen dieser Option gehört die fehlende Möglichkeit, die meisten Steuererleichterungen in Anspruch zu nehmen und die fehlende Möglichkeit, mit dem Ehepartner abzurechnen.
Formen der Unternehmensbesteuerung – Pauschalbetrag
Die Pauschalsteuer ist eine besondere Form der Besteuerung. In diesem Fall darf der Unternehmer sein Einkommen nicht um die anfallenden Steuerkosten kürzen. Auf der anderen Seite ist der Vorteil ein relativ niedriger Pauschalsatz – 2%, 3%, 5,5%, 8,5%, 10%, 12,5%, 15% und 17%. Sie hängen von der Art der Geschäftstätigkeit ab.
Formen der Unternehmensbesteuerung – Steuerkarte
Die Steuerkarte ist eine pauschalierte Form der Besteuerung. Die gezahlte Steuer spiegelt in keiner Weise das erzielte Einkommen wider. Diese Lösung ist für Personen gedacht, die Tätigkeiten im Sinne des § 23 Abs. 1 des Einkommensteuerpauschalgesetzes ausüben (z.B. Kinder- und Krankenpflege, Unterhaltungsdienstleistungen).