Personen, die auf der Grundlage von zivilrechtlichen Verträgen arbeiten, d.h. auf der Grundlage eines Mandats- oder Werkvertrags, sind verpflichtet, die Steuer bis zum 30. April 2021 mit den Steuerbehörden abzurechnen. Die Abrechnung sollte nach streng festgelegten Regeln erfolgen, sowohl auf Seiten des Steuerzahlers als auch auf Seiten des Arbeitgebers. Für die Abrechnung kann der Steuerpflichtige die Dienste eines Buchhaltungsbüros in Anspruch nehmen oder Online-Assistenten zur Abrechnung der Jahressteuererklärung nutzen. Lesen Sie den Artikel bis zum Ende, um herauszufinden, wie Sie die PIT auf Mandatsvertrag und Werkvertrag abrechnen.
Welches Formular ist für die Abrechnung von Einnahmen aus einem Mandatsvertrag und einem Werkvertrag zu verwenden?
Bei beiden Verträgen tritt der Arbeitgeber als Zahler auf und zieht die Lohnsteuervorauszahlungen ein. Der Erwerbstätige erhält eine Zahlung, die dem Nettobetrag entspricht und muss sich somit nicht um Steuervorauszahlungen kümmern. Wenn Sie Einkünfte aus einem zivilrechtlichen Vertrag erzielen, sollten Sie eine Steuererklärung beim Finanzamt auf dem Formular PIT-37 abgeben. Die erzielten Einkünfte unterliegen der Besteuerung nach den allgemeinen Grundsätzen, d.h. dem 17%- und 32%-Tarif.
Was ist zum Ausfüllen der Steuererklärung erforderlich?
Wenn Sie im Rahmen eines Mandats- oder Werkvertrags beschäftigt sind, müssen Sie von Ihrem Arbeitgeber bis spätestens 1. März 2021 ein PIT-11-Formular erhalten, das die Informationen enthält, die Sie für die spätere Abrechnung mit dem Finanzamt benötigen. Das Formular PIT-11 informiert über die Höhe des im Steuerjahr erzielten Einkommens und die entstandenen Kosten. Dazu gehören steuerlich absetzbare Kosten, die Höhe der eingezogenen Vorauszahlungen für die Einkommensteuer und die Höhe der eingezogenen Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge.
Wie rechnet man PIT unter einem Mandatsvertrag und einem Werkvertrag ab? – Erleichterungen und Abzüge in PIT-37
Steuerzahler, die PIT-37 einreichen, können von der Möglichkeit Gebrauch machen, gemeinsam mit einem Ehepartner oder als Alleinerziehender abzurechnen. Abgesehen davon sind im PIT-Gesetz verschiedene Freibeträge und Abzüge enthalten, die die fällige Steuer tatsächlich reduzieren. Zu den beliebtesten Steuererleichterungen und -abzügen gehören:
- für das Internet,
- Rehabilitationshilfe,
- für Medikamente,
- für Kinder (pro-familiär),
- für Blutspender,
- für ein Auto,
- für die Arbeit im Ausland.