Personen, die nicht die polnische Staatsbürgerschaft besitzen und eine wirtschaftliche Tätigkeit in Polen ausüben wollen, sind berechtigt, ein Unternehmen in Polen zu gründen. Es ist auch möglich, dass diese Personen eine Niederlassung oder Repräsentanz ihrer Firma in Polen gründen oder ihre Dienstleistungen vorübergehend anbieten. Lesen Sie den Artikel bis zum Ende und erfahren Sie, wie die Führung eines Unternehmens in Polen durch einen Ausländer aussieht.
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Registrierung eines Unternehmens nach den für polnische Unternehmer geltenden Regeln
Personen, die eine der folgenden Bedingungen erfüllen, können ihre unternehmerische Tätigkeit auf die gleiche Weise wie polnische Staatsbürger aufnehmen. Dies ist der Fall, wenn:
- Sie sind Bürger eines EU- oder UOG-Landes,
- Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis: unbefristet, langfristig in der EU ansässig, befristet (u. a. in Verbindung mit einem Studium an einer Hochschuleinrichtung)
- Sie haben den Flüchtlingsstatus,
- Sie haben vorübergehenden oder subsidiären Schutz,
- Sie eine gültige Karte des Pols besitzen.
Führung eines Unternehmens durch einen Ausländer – Registrierung eines Einzelunternehmens
Wenn Sie Ihr Einzelgewerbe online in CEIDG registrieren wollen, aber keine NIP- oder PESEL-Nummer in Ihrer elektronischen Signatur haben, gehen Sie zum Stadt- oder Gemeindeamt. Dort bestätigen Sie Ihr Konto bei CEIDG. Zeigen Sie dem Beamten Ihren Reisepass oder ein anderes Dokument, das Ihre Identität bestätigt.
Führung eines Unternehmens durch einen Ausländer – Sozialversicherung bei der Führung eines Unternehmens
Derzeit gilt die Regel, dass Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem Land versichert sein können und nur dort alle Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Dies gilt auch, wenn Sie Ihr Geschäft in mehreren Ländern betreiben. In diesem Fall sollten Sie Ihre Beiträge in dem Land zahlen, in dem Sie wohnen:
- Sie leben und arbeiten den größten Teil Ihrer Arbeit,
- der Mittelpunkt Ihrer geschäftlichen Interessen liegt, wenn Sie nicht in diesem Land wohnen.
Um festzustellen, in welchem Land der Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit liegt, werden die Arbeitszeiten, der Umfang der erbrachten Dienstleistungen, der Umsatz oder das erzielte Einkommen berücksichtigt. Das Dokument, das Ihnen sagt, wo Sie Ihre Beiträge leisten sollen, ist das Formular A1. Die Vorlage ist in der gesamten Europäischen Union identisch. Auf seiner Grundlage zahlen Sie Beiträge und erhalten eine Befreiung von der Beitragspflicht in einem anderen Land.