Die Bestellung eines MwSt.-Vertreters ist ein Fall für ein ausländisches Unternehmen, das ein aktiver MwSt.-Steuerzahler in Polen ist (z.B. es verkauft im Land oder beschäftigt sich mit Import oder Export). Wenn ein Unternehmen seinen Sitz nicht in der Europäischen Union hat, ist es notwendig, einen Steuervertreter zu bestellen. Ein Steuerpflichtiger mit Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit auf dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaates als Polen kann jedoch einen Steuervertreter bestellen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Lesen Sie den Artikel bis zum Ende und erfahren Sie, was ein Steuervertreter für Umsatzsteuerzwecke ist.
Wer kann Steuervertreter werden?
Anforderungen, die ein Unternehmen erfüllen muss, um ein Mehrwertsteuervertreter zu werden
- muss seinen eingetragenen Sitz in Polen haben,
- als aktiver Steuerzahler für die Mehrwertsteuer registriert sein
- berechtigt ist, professionelle Steuerberatung durchzuführen (mit Ausnahme von Zollagenturen, die sich mit der Zollabfertigung von Waren beschäftigen, die aus dem Ausland importiert werden und für den Export in ein anderes EU-Land bestimmt sind)),
- innerhalb der letzten 2 Jahre waren die Gesellschaft oder ihre Gesellschafter (bei Personengesellschaften) nicht mit der Zahlung einzelner Steuern im Rückstand.
Umsatzsteuervertreter – Aufgaben
Die Hauptaufgabe eines MwSt.-Vertreters ist die Abrechnung der Steuer für ein ausländisches Unternehmen. Unter diesem Begriff versteht man die Erstellung von Steuererklärungen sowie die Führung entsprechender Aufzeichnungen und Dokumentationen und die Erstellung von zusammenfassenden Berichten. Darüber hinaus kann ein Vertreter in einem Vertrag bevollmächtigt werden, andere Tätigkeiten auszuführen, die sich aus den Vorschriften ergeben. Dazu gehört u.a. die Vertretung eines Unternehmens bei einer Betriebsprüfung. Denken Sie daran, dass ein Steuervertreter die gesamtschuldnerische Verantwortung für Steuerabrechnungen übernimmt, die er im Namen eines ausländischen Unternehmens abrechnet.
Mehrwertsteuer-Vertreter – Verbrauchssteuer-Vertreter
Ein Verbrauchssteuervertreter ist erforderlich, wenn ein ausländisches Unternehmen in Polen verbrauchssteuerpflichtige Waren verkauft, die aus anderen EU-Ländern importiert wurden. Zu diesen Waren gehören Zigaretten, Tabakwaren und Alkohol. Die Aufgabe des Vertreters wird es sein, die Verbrauchssteuer in Polen zu berechnen und dann zu deklarieren und abzuführen.
Steuervertreter beim Zoll
Wenn die Zollagentur, die die Zollabfertigung durchführt, den Status eines Steuervertreters hat, ersetzt und vertritt sie den ausländischen Importeur bei der Zollabfertigung und rechnet die Einfuhrumsatzsteuer in seinem Namen ab. Dieser Status eines Agenten bedeutet, dass der ausländische Importeur von der Zahlung von Zollgebühren in Polen befreit werden kann.