Steuererleichterungen für Unternehmer

Steuererleichterungen für Unternehmer

Wenn Sie selbständig sind, können Sie Ihre Steuern durch verschiedene Steuererleichterungen reduzieren. Welche Erleichterungen Sie in Anspruch nehmen können, hängt davon ab, welche Form der Besteuerung Sie für Ihr Unternehmen gewählt haben. Lesen Sie den vollständigen Artikel und erfahren Sie mehr über Steuererleichterungen für Unternehmer

Internet-Steuererleichterung

Unternehmer, die nach dem Steuertarif (PIT-36) oder als Pauschalbetrag auf registrierte Einkünfte (PIT-28) besteuert werden, können von dieser Steuererleichterung profitieren.
Der Steuerabzug ist nur für zwei aufeinanderfolgende Steuerjahre möglich. Der Internetabzug ermöglicht einen Abzug von bis zu 760 PLN im jeweiligen Jahr.

Steuerabzüge für Unternehmer – Kinderfreibetrag

  • Dieser Steuerabzug kann nur von Unternehmern in Anspruch genommen werden, die nach dem Steuertarif (PIT-36) besteuert werden.

Der Steuerabzug wird für jedes minderjährige Kind und auch für ein erwachsenes Kind in einer Situation gewährt, wenn:

  • das Kind ein Pflegegeld oder eine Sozialrente erhält (unabhängig vom Alter)
  • das Kind ist unter 25 Jahre alt und besucht Schulen, die in den Bestimmungen des Bildungssystems oder des Hochschulgesetzes genannt sind, wenn das Kind im Steuerjahr kein Einkommen bis zu 3089 PLN erzielt hat.

Die Höhe des Abzugs hängt von der Anzahl der Kinder ab und im Falle eines Kindes davon, ob der Unternehmer alleinerziehend ist. Die Höhe des Abzugs errechnet sich aus der Einkommensteuer abzüglich des Beitrags zur Krankenversicherung.

Entlastung durch Thermomodernisierung

Sie kann von Unternehmern in Anspruch genommen werden, die nach dem Steuertarif (PIT-36), der Pauschalsteuer (PIT-37) oder der Pauschalsteuer auf registriertes Einkommen (PIT-28) besteuert werden.
Die Erleichterung steht Steuerzahlern zu, die Eigentümer oder Miteigentümer eines Einfamilien-Wohngebäudes sind. Sie sind berechtigt, die Kosten für Baumaterialien und Dienstleistungen zur Thermomodernisierung des Wohngebäudes abzuziehen. Um diese Zulage in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Thermomodernisierung des Gebäudes innerhalb von 3 Jahren ab dem Ende des Jahres abschließen, in dem Sie die ersten Ausgaben im Zusammenhang mit der Thermomodernisierung getätigt haben. Wenn Sie es nicht schaffen, die Thermomodernisierung innerhalb von 3 Jahren abzuschließen, müssen Sie die abgerechnete Thermomodernisierungsentlastung zu Ihrem Einkommen für das Steuerjahr addieren, in dem die 3-Jahres-Frist abgelaufen ist.

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