Mehrwertsteuerregistrierung

Mehrwertsteuerregistrierung

Die MwSt.-Registrierung (auf Waren und Dienstleistungen) gilt für natürliche Personen, juristische Personen, Organisationseinheiten ohne Rechtspersönlichkeit, die ihre eigene Geschäftstätigkeit als Händler, Dienstleister und Produzenten ausüben. Sie gilt auch für Unternehmen, die natürliche Ressourcen fördern, und Landwirte. Um sich als Mehrwertsteuerzahler zu registrieren, müssen Sie mehrere Bedingungen erfüllen. Dazu gehören: Überschreiten des Wertes von 200 Tausend Zloty des Umsatzes im Vorjahr sowie Erbringung von Dienstleistungen oder Verkauf von Waren, die im Umsatzsteuergesetz aufgeführt sind. In jedem Fall ist der Steuerbetrag nicht enthalten und die in § 113 Abs. 2 UStG genannten Leistungen und Lieferungen werden nicht berücksichtigt. Lesen Sie den Artikel bis zum Ende und erfahren Sie, wie die Umsatzsteuerregistrierung funktioniert.

Wann sind Sie von der Pflicht zur Registrierung als Umsatzsteuerpflichtiger befreit?

Es gibt zwei Arten von Ausnahmen von der Registrierung als Steuerzahler für die Mehrwertsteuer. Dazu gehören:

  • subjektive Befreiung – falls Sie die Grenze von 200 Tausend Zloty nicht überschreiten. Auch in einer Situation, in der Sie das Geschäft während des Jahres beginnen und das Limit nicht überschreiten, das proportional zur Anzahl der Monate im Jahr festgelegt wurde,
  • subjektive Steuerbefreiung – in einer Situation, in der Sie nur die in Artikel 43 Absatz 1 des Gesetzes über die Steuer auf Waren und Dienstleistungen aufgeführten Tätigkeiten ausüben (z. B. Pflege von Behinderten, medizinische Dienstleistungen).

Wenn Sie den Status eines befreiten Steuerzahlers haben, müssen Sie keine Umsatzsteuererklärung abgeben. Sie rechnen die Ausgangssteuer auf Verkäufe nicht an das Finanzamt ab. Sie haben auch keinen Anspruch auf Vorsteuererstattung.

Registrierung als Steuerzahler – wann sollte ich mich registrieren?

Sie sollten den Registrierungsantrag vor dem Datum des

  • der erste Verkauf von Waren oder Dienstleistungen, die der Mehrwertsteuer unterliegen,
  • wenn Sie Ihr Recht auf Befreiung verlieren, d.h. wenn die Grenze des Nettoverkaufswerts 200.000 PLN überschreitet,
  • der Beginn des Monats, in dem Sie aus der subjektiven Befreiung ausscheiden, sowie die Befreiung, die einem Pauschallandwirt zusteht.

Wie wird registriert?

  • online – über den Informations- und Serviceservice für Unternehmer als Anlage zum Antrag auf Änderung Ihres Eintrags im CEIDG oder über das Steuerportal,
  • traditionell – per Post oder persönlich – an das Finanzamt oder das Finanzamt für größte Einheiten, das dem Wohnsitz (bei Einzelunternehmen) oder dem Sitz der Einheit (bei juristischen Personen, z.B. einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Einheiten ohne Rechtspersönlichkeit, z.B. einem Verein) entspricht, die die Registrierung eines Umsatzsteuerpflichtigen beantragt.

Mehrwertsteuer-Registrierung – Kosten

Die Registrierung der Mehrwertsteuer ist kostenlos. Wenn Sie eine Anmeldebestätigung benötigen, zahlen Sie dafür 170 PLN. Wenn Sie die Angelegenheit über einen Anwalt abwickeln, müssen Sie 17 PLN für die Vollmacht bezahlen. Ausnahmen sind Vollmachten an Familienangehörige. Die Gebühren sind auf das Konto der für den Sitz des Finanzamtes zuständigen Stadt oder Gemeinde zu überweisen.

Wie man sich registriert

VAT-Registrierung – Wartezeit

Die Mehrwertsteuerregistrierung wird sofort erledigt. Im Falle von Fehlern oder Mängeln in der Anwendung kann es länger dauern.

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