Meldung eines Ausländers für Versicherungszwecke

Zakład Ubezpieczeń Społecznych (Sozialversicherungsanstalt – ZUS) ist eine Institution, die sich mit der Sozialversicherung in Polen beschäftigt. Zu seinen Aufgaben gehören der Einzug und die Überweisung von Beiträgen. Wenn Sie ein Ausländer sind und in Polen ein Unternehmen betreiben wollen, prüfen Sie, ob Sie in Polen sozialversicherungspflichtig sind. Lesen Sie den Artikel bis zum Ende und erfahren Sie, wie Sie einen Ausländer zur Versicherung melden können.

Bürger der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums

Nach europäischem Recht können Sie nur in einem Land versichert sein, das zu einem bestimmten Zeitpunkt der Gemeinschaft angehört. Dies gilt auch, wenn Sie in mehreren Ländern gleichzeitig arbeiten. Wenn Sie in einem Mitgliedstaat selbständig oder unselbständig erwerbstätig sind, unterliegen Sie den Rechtsvorschriften dieses Staates. Dies nennt man das Arbeitsortprinzip. Der Wohnsitz des Unternehmers oder Arbeitnehmers, der Ort, an dem das Unternehmen registriert ist, und der Ort, an dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat, sind unerheblich.

Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie in Polen eine Geschäftstätigkeit ausüben wollen, werden Sie obligatorisch versichert. Es gibt Ausnahmen von dieser Regel, die sich aus bilateralen Sozialversicherungsabkommen ergeben. Wenn Sie Staatsbürger u. a. der USA, Kanadas, Australiens, der Ukraine, Moldawiens oder Mazedoniens sind, können Sie in bestimmten Situationen im Versicherungssystem des Landes bleiben, aus dem Sie kommen. In dieser Situation müssen Sie sich nicht für eine Versicherung in Polen anmelden. Denken Sie daran, dass Sie sich vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit in Polen mit dem Sozialversicherungsamt in Ihrem Heimatland in Verbindung setzen sollten, um herauszufinden, ob Sie in Polen versichert sein müssen.

Anmeldung eines Ausländers zur Versicherung – vorübergehende Tätigkeit

Wenn Sie in Ihrem Heimatland ein Unternehmen betreiben und nicht länger als 24 Monate Dienstleistungen in Polen erbringen wollen, sind Sie nicht verpflichtet, sich im polnischen Versicherungssystem anzumelden. Nach geltendem Recht müssen Sie Ihr Unternehmen mindestens 2 Monate lang in Ihrem Land betreiben, bevor Sie nach Polen ziehen. Außerdem sollten Sie angemessene Einrichtungen für den Betrieb eines Unternehmens in Ihrem Land unterhalten (z. B. Steuern zahlen, ein Büro mieten). Denken Sie daran, die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) über die vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen in Polen zu informieren und die Bescheinigung über die geltende Gesetzgebung (A1) vom Versicherungsträger in Ihrem Land einzuholen.

Anmeldung eines Ausländers für die Versicherung – in Polen ausgeübte Geschäftstätigkeit

Wenn Sie ein ständiges Unternehmen in Polen und in einem anderen Land betreiben und keine Leiharbeit ausüben, unterliegen Sie der Versicherungspflicht in gleicher Weise wie polnische Unternehmer.

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