Diese Form der Besteuerung ist eine der am häufigsten gewählten in Polen. Sie gilt nicht nur für gewerbliche Einkünfte, sondern auch für Einkünfte aus Arbeitsverhältnissen, zivilrechtlichen Verträgen oder Leistungen der Sozialversicherungsanstalt (Versorgungsbezüge, Renten und Erwerbsunfähigkeitsrenten). Für Unternehmer besteht sie darin, das Einkommen (und nicht den Umsatz) nach einem zweistufigen Tarif zu besteuern. Die Steuergrenze, der Sie unterliegen, hängt von Ihrem Jahreseinkommen ab. Bei der Ermittlung sind Sie berechtigt, die im Zusammenhang mit Ihrer unternehmerischen Tätigkeit entstandenen Aufwendungen zu berücksichtigen. Lesen Sie den Artikel bis zum Ende und erfahren Sie, wie die Steuer nach allgemeinen Grundsätzen aussieht.
Steuer auf allgemeine Grundsätze – 17% und 32%
Die Abrechnung der Steuer nach allgemeinen Grundsätzen (oder Abrechnung nach Tarif) ist abhängig vom erzielten Einkommen und sieht wie folgt aus:
- 17% – bis zu 85 528 PLN Einkommen
- 32% – von 85 528 PLN
Steuer nach allgemeinen Regeln – Vor- und Nachteile
Einer der unbestrittenen Vorteile dieser Form der Besteuerung ist die Möglichkeit, Steuerfreibeträge in Anspruch zu nehmen. Außerdem ermöglicht es eine gemeinsame Abrechnung mit dem Ehepartner. Diese Lösung ist vorteilhaft für den Fall, dass einer der Ehepartner so viel verdient, dass sein/ihr Einkommen den Eintritt in die nach dem höheren Satz berechnete Steuer (von 17% bis 32%) verursachen würde. Eine unverheiratete Person mit einem Kind kann sich als Alleinerziehende niederlassen. Zusätzlich gibt es bei dieser Form der Besteuerung die Möglichkeit, Steuergutschriften in Anspruch zu nehmen.
Einer der Nachteile dieser Besteuerungsform ist die Verpflichtung, ein Steuereinnahmen- und -ausgabenbuch zu führen, was gleichbedeutend mit mehr Formalitäten im Zusammenhang mit der Unternehmensdokumentation ist.
Steuer nach allgemeinen Regeln – Steuerfreibeträge
Die Besteuerung nach allgemeinen Regeln ermöglicht die Inanspruchnahme der größten Anzahl von Steuererleichterungen im Vergleich zu anderen Formen der Besteuerung der unternehmerischen Tätigkeit. In diesem Fall können Sie z. B. Erleichterungen in Anspruch nehmen:
- für ein Kind,
- Internet-Steuerfreibetrag,
- Abzug von Zahlungen auf das individuelle Altersvorsorgekonto,
- Rehabilitationshilfe,
- Erleichterung im Zusammenhang mit Spenden,
- für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten,
- ausländischen Steuerabzug,
- Thermomodernisierung,
- aufgrund der Tätigkeit in einer Sonderinvestitionszone,
- Abzüge für Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge.