Pauschalsteuer auf registriertes Einkommen

Eine Pauschale auf das registrierte Einkommen ist eine vereinfachte Form der Besteuerung der unternehmerischen Tätigkeit. Es handelt sich um eine besondere Form der Besteuerung, bei der der Unternehmer sein Einkommen nicht um die anfallenden Steuerkosten reduzieren darf. Die Steuersätze hängen pauschal von der Art der Geschäftstätigkeit ab und reichen von 2 % bis 17 %. Wenn ein Steuerpflichtiger Tätigkeiten ausübt, deren Einnahmen zu unterschiedlichen Sätzen besteuert werden, wird ein Pauschalbetrag auf die registrierten Einnahmen zu dem Satz festgelegt, der für die Einnahmen aus jeder Art von Tätigkeit gilt. Voraussetzung dafür ist, dass die Aufzeichnungen über die Einnahmen so geführt werden, dass die Einnahmen aus jeder Art von Tätigkeit ermittelt werden können.

Steuersätze

Bei der Pauschalsteuer auf registrierte Einkünfte hängt der Steuersatz von der Art der ausgeübten Tätigkeit ab. Nachfolgend finden Sie eine verkürzte Auflistung der Arten von Geschäftstätigkeiten zusammen mit den Steuersätzen.

  • 2% – Verkauf von pflanzlichen und tierischen Produkten aus eigenem Anbau, eigener Zucht oder Aufzucht, die nicht industriell verarbeitet werden,
  • 3% – Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Tierproduktion,
  • 5,5 % – Fertigungstätigkeit, Bauarbeiten oder Güterbeförderung mit einem Fuhrpark von über 2 Tonnen,
  • 8,5 % – Bildungsdienstleistungen, die nicht im Bereich der freien Berufe erbracht werden,
  • 8,5 % des Umsatzes bis zu 100 Tausend PLN und 12,5 % des Umsatzes auf den Überschuss über 100 Tausend PLN aufgrund von: Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Unterbringung, der Vermietung und dem Betrieb von eigenen oder gemieteten Immobilien,
  • 10% – Dienstleistungen beim Kauf und Verkauf von Immobilien auf eigene Rechnung,
  • 15% – Großhandelsvermittlung, Kultur- und Unterhaltungsdienstleistungen,
  • 17% – bei Einkommen aus freien Berufen (u.a. Ärzte, Psychologen, Steuerberater).

Pauschalbetrag aus registriertem Einkommen – Pro und Kontra

Diese Methode der Steuerabrechnung erlaubt keine gemeinsame Abrechnung mit einem Ehepartner. Außerdem kommen Sie nicht in den Genuss des begünstigten Steuerausgleichs für Alleinerziehende. Wenn Ihre Ausgaben die Einnahmen deutlich übersteigen, können Sie außerdem keinen steuerlichen Verlust erzielen. Diese Lösung ermöglicht Ihnen eine vereinfachte Buchführung, obwohl der Unternehmer andererseits verpflichtet ist, Aufzeichnungen über Einkommen und: Kaufbelege haben und aufbewahren und ein Verzeichnis der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte führen.

Pauschalsteuer auf registriertes Einkommen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert