Ein europäisches Patent ist ein Schutztitel, der für Erfindungen erteilt wird. Es wird vom Europäischen Patentamt auf der Grundlage des Europäischen Patentübereinkommens erteilt. Es gilt in den Hoheitsgebieten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Patentorganisation. Natürlich ist mit einer Anmeldung und deren erfolgreicher Annahme die Erfindung in vielen Ländern geschützt. Das Verfahren zur Erteilung eines �europäischen Patents dauert normalerweise 3 bis 5 Jahre ab dem Anmeldetag. Lesen Sie den Artikel bis zum Ende, um zu erfahren, was ein Europäisches Patent ist.
Wer kann ein europäisches Patent anmelden?
Jede natürliche oder juristische Person, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Wohnsitz, kann ein europäisches Patent beantragen.
Wo kann ich ein europäisches Patent beantragen?
Es gibt viele Möglichkeiten, einen Antrag zu stellen. Sie können dies direkt beim Europäischen Patentamt (EPA) in München, Berlin oder Den Haag tun oder über die Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz eines beliebigen Mitgliedsstaates (z.B. Patentamt der Republik Polen). Die Anmeldung kann entweder persönlich oder auf dem Postweg, elektronisch oder über die Website des EPA eingereicht werden.
Was muss die Bewerbung enthalten?
Zunächst muss der Antrag auf Erteilung eines europäischen Patents neben einer vollständigen Anmeldung eine Beschreibung der Erfindung, einen oder mehrere Patentansprüche, eine Zeichnung, auf die in der Beschreibung oder den Ansprüchen Bezug genommen wird, und eine Zusammenfassung der Erfindung enthalten. Die Anmeldung kann in jeder Sprache eingereicht werden, jedoch muss innerhalb von 2 Monaten nach dem Anmeldetag eine Übersetzung in eine der Amtssprachen des EPA (�nglisch, Deutsch oder Französisch), die die Verfahrenssprache sein wird, eingereicht werden. Innerhalb von höchstens einem Monat nach dem Anmeldetag müssen die Anmeldegebühr und die Recherchengebühr auf ein Bankkonto des EPA eingezahlt werden. Enthält die Anmeldung mehr als 15 Patentansprüche, ist für jeden weiteren Anspruch eine Gebühr zu entrichten.
In welchen Ländern ist ein europäisches Patent gültig?
Es gibt 38 Mitgliedsstaaten des EPA. Diese sind:
- Albanien,
- Österreich,
- Belgien,
- Bulgarien,
- Kroatien,
- Zypern,
- Tschechische Republik,
- Dänemark,
- Estland,
- Finnland,
- Frankreich,
- Deutschland,
- Griechenland,
- Ungarn,
- Island,
- Irland,
- Italien,
- Lettland,
- Liechtenstein,
- Litauen,
- Luxemburg,
- Nord-Mazedonien,
- Malta,
- Monaco,
- Spanien,
- Niederlande,
- Norwegen,
- Polen,
- Portugal,
- Rumänien,
- San Marino,
- Serbien,
- Slowakei,
- Slowenien,
- Schweden,
- Schweiz.
Bosnien und Herzegowina und Montenegro haben sich, obwohl sie keine Mitgliedstaaten sind, verpflichtet, in ihrem Hoheitsgebiet den Schutz von Erfindungen anzuerkennen, die sich aus der Erteilung eines europäischen Patents ergeben.