Wer muss eine fiskalische Registrierkasse haben

Wer muss eine fiskalische Registrierkasse haben

Die Pflicht, eine Fiskalkasse zu führen, wird immer mehr zur Regel. Sie gilt nicht für Unternehmer, die Waren verkaufen oder Dienstleistungen ausschließlich für Unternehmen oder Organisationen erbringen, sowie für lokale und staatliche Verwaltungsorgane. Neu eingeführte Regelungen führen dazu, dass immer weniger Unternehmer von der Befreiung von der Registrierkassenpflicht profitieren können. Lesen Sie den Artikel bis zum Ende und finden Sie heraus, wer eine Registrierkasse haben muss.

Umsatzgrenze

Nach den Bestimmungen des MwSt.-Gesetzes ist der Steuerzahler verpflichtet, bei Verkäufen an natürliche Personen, die keine unternehmerische Tätigkeit ausüben, sowie an pauschalierende Landwirte eine Registrierkasse zu verwenden. Ein Unternehmer, dessen Unternehmen keinen Umsatz (im vergangenen oder laufenden Jahr) von mehr als 20.000 PLN erzielt hat, ist von der Registrierkassenpflicht befreit. Diese Befreiung ist bis Ende 2021 gültig. Es ist zu bedenken, dass bei Steuerpflichtigen, die ihre Geschäftstätigkeit in einem bestimmten Jahr aufnehmen, die Freigrenze proportional zum Zeitraum ihrer Ausübung berechnet wird.

Traditionelle Registrierkasse vs. Online-Registrierkasse

Wer muss eine Registrierkasse haben – traditionelle Registrierkasse vs. Online-Registrierkasse

Gemäß der Verordnung des Finanzministers sollen bis 2023 alle traditionellen Fiskalkassen durch Online-Kassen ersetzt werden. Die Umstellung der Registrierkassen gilt zunächst einmal für bestimmte Branchen. Derzeit erfassen die Unternehmer die Umsätze mit Hilfe von Fiskalkassen mit Papier- oder elektronischer Aufzeichnung der Durchschriften. Online-Fiskalkassen funktionieren anders als Standard-Kassen. Erstens können sie sich kontinuierlich und automatisch mit dem Zentralregister der Kassen verbinden. So werden alle Daten über Verkäufe an ihn übertragen. Dazu gehören: Quittungen, Tagesberichte oder nicht-fiskalische Dokumente.

Wer muss Registrierkassen haben – Online-Kassen ab 2021

Ab dem 1. Januar 2021 müssen Unternehmen, die Dienstleistungen erbringen, über Online-Kassen verfügen:

  • Verpflegung (einschließlich saisonal angebotener Leistungen),
  • kurzfristige Unterkunft,
  • Verkauf von Kohle, Briketts und ähnlichen festen Brennstoffen, die aus Kohle, Braunkohle, Koks und Halbkoks hergestellt werden.

Ab 1. Juli 2021 müssen Online-Kassen von Dienstleistungsunternehmen eingesetzt werden:

  • Friseur,
  • Kosmetik und Kosmetologie,
  • Konstruktion,
  • Gesetz,
  • im Rahmen der medizinischen Versorgung durch Ärzte und Zahnärzte,
  • im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Fitnesseinrichtungen (nur Zulassung).

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