Der Unternehmer ist verpflichtet, den Betrag der geschuldeten Umsatzsteuer dem Finanzamt zu berechnen und dann auf das Konto dieses Amtes zu zahlen. Aus verschiedenen Gründen überschreiten Unternehmer oft die Frist für die Zahlung der Steuer. In dieser Situation kann es zu Strafen kommen. Lesen Sie den Artikel bis zum Ende und finden Sie heraus, was die Strafe für die Nicht-Zahlung der Mehrwertsteuer ist.
Verspätete Zahlung der Mehrwertsteuer
Wenn ein Steuerzahler eine korrekt ausgefüllte Steuererklärung zum Fälligkeitsdatum abgegeben hat, aber die Steuer nicht rechtzeitig bezahlt, muss er kein Bußgeld vom Finanzamt befürchten. Diese Situation darf jedoch nur einmal auftreten. Eine Strafe ist für den Fall vorgesehen, dass die Steuer nicht rechtzeitig gezahlt wird. Die Geldstrafe für eine solche Straftat kann bis zu 32 Tausend PLN betragen. Das Gericht kann von der Strafe absehen, wenn der Unternehmer die gesamte Steuerschuld vor Einleitung des Verfahrens bezahlt hat. Nach Einleitung des Verfahrens ist eine solche Möglichkeit nicht mehr gegeben.
Wie hoch ist die Strafe für die Nichtabführung der Mehrwertsteuer? – Steuerhinterziehung
Ein Steuerzahler, der Steuern hinterzieht, befindet sich in einer völlig anderen Situation. Dies ist der Fall, wenn ein Unternehmer es versäumt hat, dem Finanzamt Ereignisse mitzuteilen, die in die Steuerbemessungsgrundlage einbezogen werden sollten. Darüber hinaus wird auch die nicht rechtzeitige Abgabe einer Umsatzsteuererklärung als Hinterziehung angesehen. Je nach sozialem Schaden der Tat wird eine angemessene Strafe verhängt. Wenn der Betrag der nicht bezahlten Steuer den Schwellenwert von 8 Tausend PLN nicht überschreitet, wird der Vorfall als Ordnungswidrigkeit eingestuft, die mit bis zu 32 Tausend PLN bestraft wird. Wenn die nicht gezahlte Steuer jedoch höher ist, aber den Betrag von 320.000 PLN nicht übersteigt, wird die Tat als privilegierte Straftat betrachtet. In diesem Fall kann ein Geschäftsinhaber mit einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen belegt werden. In der Praxis bedeutet dies einen Betrag von bis zu über 15 Mio. PLN.
Steuerbetrug
Nach dem Steuerstrafgesetzbuch liegt ein Steuerbetrug vor, wenn ein Steuerpflichtiger dem Finanzamt Berechnungen vorlegt, in denen er einen Teil seines Umsatzes in einer Erklärung verschweigt. Die Strafe ist in diesem Fall die gleiche wie bei Steuerhinterziehung. Sie kann also bis zu 32 Tausend PLN (wenn die Steuerschuld bis zu 8 Tausend PLN beträgt) oder bis zu 15 Millionen PLN (über 8 Tausend PLN) betragen.