Bevor Sie einen neuen Mitarbeiter einstellen, müssen Sie die Form der Beschäftigung wählen. Sie sollte der Art der Arbeit und den Aufgaben des Mitarbeiters angemessen sein. Die Entscheidung über die Art des Vertrages ist sehr wichtig, denn sie definiert Ihre Pflichten und die Rechte der Person, die Sie beauftragen. Je nachdem, für welche Art von Vertrag Sie sich entscheiden, wird die Beendigung des Vertrages unterschiedlich sein und Ihnen als Arbeitgeber werden unterschiedliche Kosten entstehen. Lesen Sie den Artikel bis zum Ende und erfahren Sie mehr darüber, welche Art von Vertrag Sie einsetzen sollten – Vollzeitbeschäftigung, Provision oder eine bestimmte Aufgabe?
Merkmale von Verträgen
Hier sind die Arten von Verträgen, unter denen Mitarbeiter eingestellt werden:
- Arbeitsvertrag
Sie wird durch das Arbeitsgesetzbuch geregelt. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich vertraglich, bestimmte Aufgaben zu einer bestimmten Zeit und an einem bestimmten Ort gegen ein bestimmtes Entgelt zu erfüllen. Die Vertragsparteien sind der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Diese Art von Vertrag bindet die Parteien am stärksten in einem Rechtsverhältnis. Die Arbeit muss in diesem Fall immer persönlich geleistet werden und die Zahlung der Prämien ist für den Arbeitgeber verpflichtend
- Mandatsvertrag
Dieser Vertrag wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Beim Mandatsvertrag, der auch als Fleißvertrag bezeichnet wird, beauftragt der Arbeitgeber (der Entleiher) den Auftragnehmer (den Entleiher) mit der Ausführung einer bestimmten, sich wiederholenden Aufgabe. Der Vertrag garantiert einen Mindeststundensatz. Es ist auch möglich (mit Zustimmung des Auftraggebers), seine Arbeit an einen Vertreter zu delegieren.
- Vertrag für bestimmte Arbeiten
Ähnlich wie beim Mandatsvertrag wird dieser Vertrag durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Da es sich um einen Ergebnisvertrag handelt, ist das Wichtigste die Ausführung eines bestimmten, bestellten Werkes. Das kann z.B. das Anfertigen einer Fotosession, das Korrekturlesen eines Textes oder die Renovierung einer Wohnung sein. Im Vertrag für bestimmte Arbeiten gibt es keinen Mindeststundensatz. Es besteht auch keine Verpflichtung zur Prämienzahlung.
Lesen Sie über den Abschluss eines Mandats- oder Werkvertrags
Welchen Vertrag soll ich einsetzen – eine Vollzeitstelle, einen Mandatsvertrag oder einen Vertrag zur Erfüllung einer bestimmten Aufgabe?
Zu Beginn müssen Sie bedenken, dass Sie nicht immer einen Mandatsvertrag oder einen Werkvertrag abschließen können. Die Entscheidung für die Vertragsart darf nicht nur von der Vermeidung arbeitsrechtlicher oder sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen bestimmt sein. Sie können sich also nicht immer für einen Mandatsvertrag entscheiden, um die Kosten zu senken. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die von einem neuen Mitarbeiter geleistete Arbeit die Merkmale eines Arbeitsvertrags aufweist. Der Vertrag sollte gut auf die Art der Arbeit abgestimmt sein.