Wenn Sie eine eingetragene Firma haben und sich die Adresse des eingetragenen Firmensitzes oder andere Details geändert haben, müssen Sie eine Aktualisierung im Nationalen Gerichtsregister vornehmen. Sie haben dafür 7 Tage ab Auftreten der Änderungen Zeit. Denken Sie daran, dass die Einreichung einer Änderung im KRS immer über einen Antrag erfolgt. Ein Antrag auf Änderung der Daten im Landesgerichtsregister sollte einen Nachweis über die Zahlung einer Gebühr, eine Vollmacht und einen Nachweis über die Zahlung der Stempelgebühr für die Vollmacht enthalten. Das Gericht wird Ihren Antrag innerhalb von 7 Tagen nach Eingang bei Gericht prüfen. Wenn Sie den Aktualisierungsantrag nicht rechtzeitig einreichen, können Sie mit einem Bußgeld belegt werden. Lesen Sie den Artikel bis zum Ende und erfahren Sie, wie Sie die Daten in den registrierten Unternehmen ändern können.
Welche Daten müssen geändert werden?
Hier sind die Firmendaten, die Sie ändern müssen:
- abgekürzter Name (Firmenname),
- Wechsel eines Vorstandsmitglieds in einer Kapitalgesellschaft,
- die Daten des Partners,
- Gegenstand der Tätigkeit (PKD-Codes),
- satzung,
- Adresse des Geschäftssitzes,
- Angaben zur Person, die die Buchhaltung führt, einschließlich ihrer Steueridentifikationsnummer,
- Adresse des Ortes, an dem die Buchhaltungsunterlagen aufbewahrt werden (wenn Sie die Führung der Buchhaltungsunterlagen an ein externes Unternehmen auslagern, dessen Sitz sich an einem anderen Ort als der des Unternehmens befindet, müssen Sie das Finanzamt über die Übertragung der Buchhaltungsunterlagen innerhalb von 15 Tagen nach deren Ausstellung informieren)
- Liste der Bankkonten,
- Kontaktangaben,
- Angaben zu den einzelnen Gesellschaftern, einschließlich ihrer Steueridentifikationsnummern (wenn Sie eine Personengesellschaft haben).
Änderung von Daten in registrierten Unternehmen – Wie sind Änderungen zu melden?
Das Vornehmen von Änderungen ist mit einer von drei Optionen möglich:
- Über das Internet
Das Melden von Änderungen online kann auf zwei Arten erfolgen. Wenn Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine offene Handelsgesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft betreiben, können Sie die Aktualisierung über das S24-System vornehmen. Die zweite Möglichkeit ist die Nutzung des Zugangs- und Informationsportals (PDI). Mit seiner Hilfe können Sie Daten in allen Arten von Unternehmen ändern. Sie sollten jedoch bedenken, dass, wenn das Unternehmen auf traditionelle Weise und nicht elektronisch gegründet wurde, es nicht möglich ist, Änderungen über S24 vorzunehmen. Außerdem ist es nicht möglich, einen Änderungsantrag für eine in S24 gegründete Gesellschaft zu stellen, für die alle Änderungen in Papierform vorgenommen wurden.
- Persönlich, durch Einreichung eines Antrags bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts in der Handelsabteilung des Landesgerichtsregisters
- Per Post, an die Adresse des zuständigen Gerichts.