Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen, deren Funktionsweise sich von der anderer Wirtschaftseinheiten unterscheidet. Eine Genossenschaft kann im Gebiet der Europäischen Union in Form einer Europäischen Genossenschaft gegründet werden. Der Hauptzweck der Europäischen Genossenschaft besteht vor allem darin, kooperatives Handeln auf internationaler Ebene zu ermöglichen und zu erleichtern. Außerdem kann es seine Aktivitäten über Tochtergesellschaften ausüben. Lesen Sie den Artikel bis zum Ende und erfahren Sie, wie Sie eine Europäische Genossenschaft in das nationale Gerichtsregister eintragen können.
Wie man einen Antrag stellt und erforderliche Dokumente
Die Eintragung einer Genossenschaft in das Landesgerichtsregister erfolgt auf Grund eines Antrags. Ein solcher Antrag kann auf zwei Arten gestellt werden:
- online – über das Zugangs- und Informationsportal (PDI),
- traditionell – per Post oder persönlich – an das für den Wohnsitz oder Sitz des antragstellenden Unternehmens zuständige Amtsgericht (Handelsgericht) mit dem amtlichen Formular KRS-W14
Zusätzlich zum ausgefüllten Formular sollten Formulare und Anhänge beigefügt werden:
- KRS-WA – Niederlassungen, Feldorganisationseinheiten,
- KRS-WH – Art und Weise der Gründung einer Gesellschaft,
- KRS-WK – Stellen der Entität,
- KRS-WM – Gegenstand der Tätigkeit,
- KRS-WL – Vollmachten, Prokuristen von Genossenschaften,
- Niederschrift über die Wahl des Vorstandes und des Aufsichtsrates,
- Statuten der Genossenschaften,
- Nachweis über die Zahlung der Gebühren.
Denken Sie daran, wenn nach der Registrierung einer Genossenschaft Änderungen auftreten (z.B. Änderung des eingetragenen Sitzes, Änderung des Aufsichtsrates), sind Sie verpflichtet, diese innerhalb von 7 Tagen nach deren Auftreten zu melden.
Eintragung einer Europäischen Genossenschaft in das nationale Gerichtsregister – Kosten der Eintragung
Die Gebühren, die bei der Einreichung des Antrags auf Gründung einer Genossenschaft anfallen:
- 500 PLN – Gerichtsgebühr für die Eintragung in das Landesgerichtsregister,
- 100 PLN – eine Gebühr für die Ankündigung des Eintrags in Monitor Sądowy i Gospodarczy.
- Sie können diese Gebühren bezahlen
- in bar an der Kasse des Gerichts,
- bargeldlos – durch Überweisung auf das Gerichtskonto oder über das E-Payment-System,
- durch elektronische Einzahlung der Gerichtsgebühr.
Eintragung einer Europäischen Genossenschaft in das nationale Gerichtsregister – Wartezeit für die Eintragung
Das Gericht prüft den Fall zur Eintragung in das Nationale Gerichtsregister im außergerichtlichen Verfahren. Sie hat für diese Aktion maximal 7 Tage ab dem Datum des Eingangs des Antrags. Wenn die Anwendung Fehler enthält, werden Sie aufgefordert, diese zu korrigieren. Nachdem die Korrekturen vorgenommen wurden, wird das Gericht den Antrag innerhalb von 7 Tagen prüfen. Ist zur Entscheidung über den Antrag eine Anhörung der Verfahrensbeteiligten oder eine mündliche Verhandlung erforderlich, so hat das Gericht höchstens einen Monat Zeit, über den Antrag zu entscheiden.