Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Handelsgesellschaft, die durch das Gesetzbuch für Handelsgesellschaften geregelt wird. Die Gesellschaft haftet für ihre Verpflichtungen mit ihrem aus den Einlagen der Gesellschafter geschaffenen Vermögen. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine der am häufigsten eingetragenen Gesellschaften. Lesen Sie den Artikel, um mehr über die Eintragung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in das Landesgerichtsregister zu erfahren.
Wie man einen Antrag stellt und erforderliche Dokumente
Die Eintragung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in das Landesgerichtsregister erfolgt auf der Grundlage eines Antrags. Sie können die Anwendung auf zwei Arten einreichen:
- online – über das S24-System,
- traditionell – persönlich oder auf dem Postweg – bei dem für den Wohnsitz oder Sitz des antragstellenden Unternehmens zuständigen Amtsgericht (Handelsgericht) mittels eines amtlichen Formulars KRS-W3.
Dem ausgefüllten Formular sollten Anhänge und Formulare beigefügt werden:
- KRS-WE – Gesellschafter einer registrierungspflichtigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- KRS-WM – Gegenstand der Tätigkeit,
- KRS-WH – Art der Gründung des Unternehmens,
- KRS-WK – vertretungsberechtigte Partner,
- KRS-WL – Vollmachten – falls bestellt,
- KRS-WA – Zweigstellen, Feldorganisationseinheiten – wenn vom Unternehmen erstellt,
- Dokument über die Ernennung von Mitgliedern der Organe der Gesellschaft,
- Vertrag der Gesellschaft,
- Liste der Aktionäre,
- Erklärung des Vorstandes zur Kapitaleinlage,
- Namen, Vornamen und Adressen der Vorstandsmitglieder,
- Nachweis über die Zahlung der Gebühren.
Eintragung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in das Landesgerichtsregister – Kosten
Die Gebühren, die Sie bei der Beantragung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zahlen müssen:
- 500 PLN – Gerichtsgebühr für die Eintragung in das KRS,
- 100 PLN – Gebühr für die Bekanntmachung des Eintrags in Monitor Sądowy i Gospodarczy.
Diese Gebühren können gezahlt werden
- in bar an der Kasse des Gerichts,
- bargeldlos – durch Überweisung auf das Gerichtskonto oder über das E-Payment-System,
- Gerichtsgebühr e-signs.
Denken Sie daran, dass die Art der Bezahlung an einem bestimmten Gericht von dessen Präsidenten bestimmt wird. Prüfen Sie deshalb, welche Regeln bei dem Gericht gelten, bei dem Sie Ihren Antrag stellen werden.
Wenn Sie ein Unternehmen im S24-System registrieren, müssen Sie Gebühren bezahlen:
- 250 PLN – eine Gerichtsgebühr für den Eintrag in das Landesgerichtsregister,
- 100 PLN – eine Gebühr für die Ankündigung eines Eintrags in Monitor Sądowy i Gospodarczy.
Wartezeit auf eine Entscheidung
Das Gericht befasst sich mit einem Fall, der eine Eintragung in das Nationale Gerichtsregister betrifft, in einem nicht prozessualen Verfahren. Sie hat nicht mehr als 7 Tage ab dem Datum des Antragseingangs. Wenn der Antrag elektronisch eingereicht wird, prüft das Gericht ihn innerhalb von 1 Tag nach seinem Eingang. Wenn das Verfahren zu einer Entscheidung führt, keine Eintragung in das Register vorzunehmen, haben Sie 14 Tage Zeit, um beim Landgericht Berufung einzulegen.