Eintragung einer Partnerschaft in das nationale Gerichtsregister

Eintragung einer Partnerschaft in das nationale Gerichtsregister

Eine Personengesellschaft wird von ihren Gesellschaftern gegründet, um einen freien Beruf in einer Gesellschaft auszuüben, die ein Gewerbe unter eigenem Namen betreibt. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, eine Personengesellschaft zu anderen Zwecken als der Ausübung eines freien Berufes zu gründen und neben der Ausübung eines freien Berufes auch andere geschäftliche Aktivitäten, wie z.B. Handel, zu betreiben. Lesen Sie den Artikel bis zum Ende, um mehr über die Eintragung der Partnerschaft in das Landesgerichtsregister zu erfahren.

Art und Weise der Einreichung und erforderliche Dokumente

Die Eintragung einer Partnerschaft in das Landesgerichtsregister erfolgt auf Grund eines Antrags. Ein Antrag auf dessen Einrichtung kann auf zwei Arten gestellt werden:

  • online – mit Hilfe des Zugangs- und Informationsportals (PDI),
  • traditionell – per Post oder persönlich – an das für den Wohnsitz oder Sitz des antragstellenden Unternehmens zuständige Amtsgericht (Handelsgericht) mittels eines amtlichen Formulars KRS-W1.

Zusätzlich zu dem leserlich ausgefüllten Formular sollten Formulare und Anlagen beigefügt werden:

  • KRS-WD – Partner,
  • KRS-WM – Gegenstand der Tätigkeit,
  • KRS-WH – Art der Gründung des Unternehmens,
  • KRS-WK – vertretungsberechtigte Partner,
  • KRS-WL – Vollmachten – falls bestellt,
  • KRS-WA – Niederlassungen, Außenstellen – wenn vom Unternehmen erstellt
  • Gesellschaftsvertrag,
  • Liste der Aktionäre mit deren Anschriften (Zustelladressen),
  • Nachweis über die Zahlung der Gebühren.
Eintragung einer Partnerschaft in das Landesgerichtsregister - Kosten

Eintragung einer Partnerschaft in das Landesgerichtsregister – Kosten

Gebühren, die Sie bei der Beantragung der Gründung einer Partnerschaft zahlen müssen:

  • 500 PLN – Gerichtsgebühr für die Eintragung in das Landesgerichtsregister,
  • 100 PLN – eine Gebühr für die Ankündigung eines Eintrags in Monitor Sądowy i Gospodarczy,

Sie können diese Gebühren bezahlen

in bar an der Kasse des Gerichts,
bargeldlos – durch Überweisung auf das Gerichtskonto oder über das E-Payment-System,
mit Gerichtsgebühren-E-Charakteren.

Denken Sie daran, dass die Art der Zahlung in einem bestimmten Gericht von dessen Präsidenten bestimmt wird. Daher sollten Sie prüfen, welche Regeln bei dem Gericht gelten, bei dem Sie Ihren Antrag stellen wollen.

Zeitpunkt der Entscheidung

In einem nicht prozessualen Verfahren befasst sich ein Gericht mit einer Sache, die eine Eintragung im Register des Landesgerichtsregisters betrifft. Sie hat dafür maximal 7 Tage Zeit ab dem Datum des Eingangs der Anmeldung. Wenn das Verfahren zu einer Entscheidung führt, dass keine Eintragung im Register erfolgt, haben Sie 14 Tage Zeit, um eine begründete Beschwerde beim Landgericht einzureichen.

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