Eine Genossenschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Menschen mit einer unbegrenzten Anzahl von natürlichen oder juristischen Personen. Sie zeichnet sich durch eine variable personelle Zusammensetzung und einen ebenfalls variablen Aktienfonds aus. Das Ziel der Genossenschaft ist die Befriedigung gemeinsamer Bedürfnisse und wirtschaftlicher Bestrebungen. Darüber hinaus kann er soziale, pädagogische und kulturelle Aktivitäten für seine Mitglieder und deren Umfeld durchführen. Denken Sie daran, wenn nach der Registrierung einer Genossenschaft Änderungen auftreten (z.B. Änderung des eingetragenen Sitzes, Änderung des Aufsichtsrates), sind Sie verpflichtet, diese innerhalb von 7 Tagen nach deren Auftreten zu melden. Lesen Sie den Artikel bis zum Ende und erfahren Sie, wie Sie eine Genossenschaft in das Nationale Gerichtsregister eintragen.
Art und Weise der Einreichung und erforderliche Dokumente
Aufgrund der Anmeldung wird eine Genossenschaft in das Landesgerichtsregister eingetragen. Der Antrag auf Gründung einer Genossenschaft kann auf zwei Arten gestellt werden:
- online – über das Zugangs- und Informationsportal (PDI),
- traditionell – per Post oder persönlich – an das für den Wohnsitz oder Sitz des antragstellenden Unternehmens zuständige Amtsgericht (Handelsgericht) mittels eines amtlichen Formulars KRS-W5.
Zusätzlich zum ausgefüllten Formular sollten Formulare und Anhänge beigefügt werden:
KRS-WA – Niederlassungen, Feldorganisationseinheiten,
KRS-WH – Art und Weise der Gründung einer Gesellschaft,
KRS-WK – Stellen der Entität,
KRS-WM – Gegenstand der Tätigkeit,
KRS-WL – Vollmachten, Prokuristen von Genossenschaften,
Niederschrift über die Wahl des Vorstandes und des Aufsichtsrates,
Statuten der Genossenschaften,
Nachweis über die Zahlung der Gebühren.
Eintragung einer Genossenschaft in das Nationale Gerichtsregister – Kosten
Die Gebühren, die bei der Einreichung eines Antrags auf Gründung einer Genossenschaft anfallen:
- 500 PLN – Gerichtsgebühr für die Eintragung in das KRS,
- 100 PLN – eine Gebühr für die Veröffentlichung des Eintrags in Monitor Sądowy i Gospodarczy.
Sie können diese Gebühren bezahlen
- in bar bei der Gerichtskasse,
- bargeldlos – durch Überweisung auf das Gerichtskonto oder über das E-Payment-System,
- Gerichtsgebühr e-signs.
Eintragung einer Genossenschaft in das Landesgerichtsregister – Wie lange müssen Sie warten?
Das Gericht befasst sich mit einem Fall, der eine Eintragung in das Register zum Nationalen Gerichtsregister in einem außerstreitigen Verfahren betrifft. Sie hat dafür maximal 7 Tage Zeit ab Eingang der Anmeldung. Wenn die Anwendung Fehler enthält, werden Sie aufgefordert, diese zu korrigieren. Nachdem die Korrekturen vorgenommen wurden, wird das Gericht den Antrag innerhalb von 7 Tagen prüfen. Erfordert die Prüfung des Antrages eine Anhörung oder eine Anhörung der Verfahrensbeteiligten, so hat das Gericht für die Prüfung des Antrages höchstens einen Monat Zeit.