Wenn Sie ein Ausländer oder ein polnischer Staatsbürger sind, der eine geschäftliche Tätigkeit im Ausland ausübt, können Sie eine Repräsentanz Ihres Unternehmens in Polen gründen. Dazu müssen Sie einen Eintrag in das Register der Repräsentanzen ausländischer Unternehmer erhalten. Sie wird vom Minister für Entwicklung aufbewahrt. Das aktuelle Register ist auf dem Public Data Portal verfügbar. Denken Sie daran, dass Sie nach der Eintragung Ihrer Firma in das Register der Repräsentanzen ausländischer Unternehmer nur noch Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Förderung und Werbung für Ihr Unternehmen ausüben dürfen. Lesen Sie den Artikel bis zum Ende und erfahren Sie, wie Sie eine Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens in Polen erhalten.
Wie Sie einen Antrag und die erforderlichen Dokumente einreichen
Um eine Registrierung als Repräsentanz zu erhalten, reichen Sie einen Antrag zusammen mit Anlagen und einem Zahlungsnachweis per Post oder persönlich bei der Generaldirektion des Ministeriums für Entwicklung, Arbeit und Technologie am Plac Trzech Krzyży 3/5 in Warschau ein.
Die Dokumente, die Sie einreichen müssen, sind:
- ein ausgefüllter Antrag auf Eintragung der Repräsentanz in das Register der Repräsentanzen ausländischer Unternehmer,
- Bestätigung der Registrierung eines ausländischen Unternehmers, auf deren Grundlage der Unternehmer seine Tätigkeit ausübt,
- ein Dokument, in dem die Adresse des eingetragenen Firmensitzes des ausländischen Unternehmers zusammen mit den vertretungsberechtigten Personen und dessen Regeln angegeben sind,
- Genehmigung der Bevollmächtigung der im Antrag angegebenen Person zur Vertretung des ausländischen Unternehmers in der Repräsentanz,
- Nachweis der Zahlung der Stempelsteuer.
Denken Sie daran, dass alle Dokumente, die nicht in polnischer Sprache abgefasst sind, zusammen mit ihrer Übersetzung ins Polnische beigefügt werden müssen. Die Übersetzungen müssen von einem vereidigten Übersetzer angefertigt und beglaubigt werden.
Repräsentanz einer ausländischen Firma in Polen – Kosten und Wartezeit
Die Gebühr in Höhe von 1000 PLN ist per Banküberweisung auf das Konto des Servicezentrums für Steuerzahler der Stadt Warschau zu zahlen. Eine Bestätigung der Übertragung sollte dem Antrag beigefügt werden. Die maximale Wartezeit für eine Entscheidung beträgt einen Monat. In Ausnahmesituationen kann sie auf 2 Monate verlängert werden. In diesem Fall werden Sie darüber informiert.
Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens in Polen – Gültigkeit der Einreise
Der Eintrag, den Sie erhalten, ist für 2 Jahre gültig. Wenn Sie die Repräsentanz länger betreiben wollen, müssen Sie innerhalb der letzten 90 Tage ihrer Gültigkeit eine Verlängerung der Registrierung beantragen. Eine solche Verlängerung ist ebenfalls für 2 Jahre gültig.