Benachrichtigung eines ausländischen ZUS-Zahlers

Benachrichtigung des ZUS-Zahlers

Die Meldung eines ausländischen Sozialversicherungsträgers (ZUS) ist notwendig, wenn Sie ein ausländischer Arbeitgeber sind und Sie verpflichtet sind, Beiträge an das polnische System zu zahlen. Dies ist auch der Fall, wenn Sie ein Arbeitnehmer sind, der aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung die Pflichten eines Beitragszahlers übernommen hat. Lesen Sie den Artikel bis zum Ende und erfahren Sie, wie Sie sich als ausländischer Beitragszahler bei der ZUS bewerben können.

Benachrichtigung eines ausländischen ZUS-Zahlers – wenn Sie Arbeitgeber sind

Folgen Sie diesen Schritten, um ein ZUS-Zahler zu werden:

  • Besorgen Sie sich eine NIP-Nummer,

Sie sollten es beim Leiter des II. Finanzamtes Warszawa Śródmieście in Warschau beantragen. Denken Sie daran: Wenn Sie polnischer Staatsbürger sind und bereits eine NIP-Nummer haben oder Ihre NIP unter Weglassung des PL-Symbols verwenden und wenn Sie in Polen als EU-Mehrwertsteuerzahler registriert sind, müssen Sie keine NIP beantragen.

  • Füllen Sie das Formular aus und machen Sie sich so als Beitragszahler bekannt.

Wählen Sie je nach Geschäftsform ein entsprechendes Formular.

ZUS ZFA – für natürliche Personen, die ein Unternehmen auf eigene Rechnung betreiben,
ZUS ZPA – für juristische Personen oder Organisationseinheiten, die keine Rechtspersönlichkeit besitzen.

Wie Sie sich melden müssen, wenn Sie ein Mitarbeiter sind, der Aufgaben eines Beitragszahlers wahrnimmt

Wenn Sie Arbeitnehmer sind und die Aufgaben eines ausländischen Arbeitgebers übernommen haben, müssen Sie die ZUS als Beitragszahler beantragen. Führen Sie dazu die folgenden Schritte aus:

  • Besorgen Sie sich eine NIP-Nummer

Sie sollten es beim Leiter des 2. Finanzamtes Warszawa Śródmieście in Warschau beantragen. Denken Sie daran: Wenn Sie polnischer Staatsbürger sind und bereits eine NIP-Nummer haben oder Ihre NIP verwenden, wobei das PL-Symbol weggelassen wird, und wenn Sie in Polen als EU-Mehrwertsteuerzahler registriert sind, müssen Sie keine NIP beantragen.

  • Füllen Sie die Formulare aus:

ZUS ZAA – geben Sie die Adresse des ausländischen Rechtsträgers an, mit dem Sie eine Vereinbarung über die Übernahme von Verpflichtungen eines ausländischen Überweisers abgeschlossen haben
ZUS ZUA (Antrag auf Sozial- und Krankenversicherung) oder ZUS ZZA (Antrag nur auf Krankenversicherung)

Den Vordrucken ist eine Kopie der Vereinbarung über die Übernahme der Pflichten eines Zahlers mit einem ausländischen Arbeitgeber beizufügen.

Alle Beitragszahler der ZUS (auch die ausländischen) erhalten ihre individuelle Kontonummer, auf die die fälligen Beiträge überwiesen werden sollen. Diese Nummer entspricht dem aktuellen IBAN-Standard, d.h. der International Bank Account Number.

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