Wie buche ich die Kosten für die Markeneintragung?

Wie buche ich die Kosten für die Markeneintragung?

Die Spezifikation Ihres Unternehmens beinhaltet manchmal die Kennzeichnung Ihrer eigenen Waren oder Dienstleistungen.
Eine Marke erfüllt diese Funktion. Zu seinen Aufgaben gehört auch der Aufbau des Firmenimages und der Markenbekanntheit. Ein Unternehmer, der sich entscheidet, seine eigene Marke zu schützen, muss bei der Registrierung eine Gebühr bezahlen. Sobald Ihre Anmeldung registriert ist, erscheint sie im Bulletin des Patentamts. Lesen Sie den Artikel bis zum Ende, um zu erfahren, wie Sie die Kosten für die Markeneintragung berücksichtigen können.

Die Kosten für Ihr eigenes Warenzeichen

Es gibt verschiedene Arten von Gebühren, die mit einer Marke verbunden sind. Sie haben zu tun mit:

  • Eintragung einer Marke (sie soll sich nach den gesetzlichen Bestimmungen von anderen bestehenden Marken unterscheiden. Eine Marke können sein: Zeichnung, Ornament, Wort, räumliche Form, einschließlich der Form der Verpackung, und auch die Melodie),
  • amtliche Gebühr für den Schutz der Marke für eine bestimmte Zeitspanne,
  • Anwaltshonorar.

Wie buche ich die Kosten für die Markeneintragung?

Kosten im Zusammenhang mit der Registrierung einer Marke sowie die Patentanwaltsgebühr sind einmalige Gebühren, die zu Beginn des Registrierungsprozesses anfallen. Die Gebühren dienen der Erlangung des Schutzrechts für die Marke und sollten daher einmalig gebucht werden, wobei die Kosten am Tag des Entstehens hinzukommen. Die Anmeldegebühr wird am Tag der Zahlung gebucht, die Bestätigung sollte als interner Nachweis aufbewahrt werden. Diese Aufwendungen können als steuerlich absetzbare Kosten eingestuft werden, wenn sie in einem vernünftigen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen. Im Gegenzug wird das Schutzrecht für einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt, mit der Möglichkeit der Erneuerung. Da die Gebühr für den Schutz einer Marke über das Steuerjahr hinausgeht, kann sie nicht direkt als Kosten geltend gemacht werden. Gemäß dem PIT-Gesetz kann das Schutzrecht nicht als Anlagevermögen betrachtet werden. Andererseits kann es einen immateriellen Vermögenswert wie ein geistiges Eigentumsrecht darstellen.

Kosten für die Markeneintragung

Kosten für die Registrierung einer erworbenen Marke

Das Schutzrecht für eine Marke unterliegt der Abschreibung, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • die Marke erworben wurde,
  • die Marke wird mindestens 1 Jahr lang verwendet,
  • es kann ab dem Datum der Gebrauchsabnahme verwendet werden,
  • es im Rahmen einer entsprechenden Vereinbarung (z. B. Lizenzvertrag, Leasingvertrag) zur Nutzung übernommen oder zur Verfügung gestellt wird.

Das Schutzrecht für die erworbene Marke ist als immaterieller Vermögenswert ein Unternehmensvermögen. Ihr Wert muss in das Register für Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände eingetragen werden, um Abschreibungen nach den allgemeinen Regeln vornehmen zu können.

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