Der Jahresabschluss berichtet über die finanzielle Entwicklung des Unternehmens. Sie werden für das gesamte Geschäftsjahr erstellt. Obwohl das Rechnungslegungsgesetz davon ausgeht, dass alle im Landesgerichtsregister eingetragenen Unternehmer zur Vorlage von Jahresabschlüssen verpflichtet sind, sind die Gesellschafter von offenen Handelsgesellschaften und Personengesellschaften unter bestimmten Bedingungen nicht dazu verpflichtet. Dazu gehören Nettoeinnahmen für das vorangegangene Geschäftsjahr, die niedriger sind als der Gegenwert in PLN-Währung von 2.000.000 EUR und im Falle der Nichtführung von Büchern. Diese Unternehmen sollten eine Erklärung abgeben (innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Steuerjahres), dass keine Notwendigkeit besteht, den Jahresabschluss des Unternehmens zu erstellen und einzureichen. Lesen Sie den Artikel bis zum Ende und erfahren Sie, wie ein Unternehmensabschluss aussieht.
Unternehmensabschlüsse – Technische Anforderungen an den Abschluss
Ab dem 1. Oktober 2018 ist es verpflichtend, Berichte elektronisch zu erstellen. Es ist nicht mehr möglich, Finanzdokumente in Papierform abzulegen. Die Papierversion ist immer eine Kopie und nicht das Original. Der elektronische Bericht muss in einer bestimmten Struktur und im XML-Dateiformat gespeichert werden. Die Person, die mit der Führung der Geschäftsbücher betraut ist, und der Leiter des Unternehmens müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem vertrauenswürdigen Profil unterschreiben. Besteht der Vorstand des Unternehmens aus mehr als einer Person, müssen auch alle Mitglieder unterschreiben.
Wo soll der Bericht eingereicht werden?
Die Abschlüsse gehen letztlich an das Nationale Gerichtsregister. Um die Abrechnungen Ihres Unternehmens einreichen zu können, müssen Sie ein Konto im eKRS-Portal einrichten. Dann können Sie finanzielle Dokumente einreichen
- kostenlos an das Repository of Financial Documents (RDF),
- in einigen Fällen gegen eine Gebühr über das S24-System.
- Die kostenpflichtige Anmeldung gilt für Unternehmen, bei denen die PESEL der vertretungsberechtigten Person nicht im KRS offengelegt wird. Meistens handelt es sich um Unternehmen, bei denen die Vorstandsmitglieder Ausländer sind, denen keine PESEL-Nummer zugewiesen worden ist.
Jahresabschlüsse eines Unternehmens – Einreichungsfristen
Der Jahresabschluss ist innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum seiner Genehmigung vorzulegen. Seine Verabschiedung soll innerhalb von 6 Monaten nach dem Bilanzstichtag, d.h. nach dem Tag, an dem das Geschäftsjahr endet, erfolgen. Wenn das Geschäftsjahr ein Kalenderjahr ist, sollte der Bericht bis zum 30. Juni genehmigt und bis zum 15. Juli eingereicht werden.