Die offene Handelsgesellschaft hat keine Rechtspersönlichkeit, aber sie ist rechtsfähig. Wenn Sie eine offene Handelsgesellschaft gründen wollen, müssen Sie eine Eintragung in das Unternehmerregister im Landesgerichtsregister erwirken. Lesen Sie den Artikel, um herauszufinden, was die Registrierung einer offenen Handelsgesellschaft im KRS ist.
Art und Weise der Einreichung und erforderliche Dokumente
Die Eintragung einer offenen Handelsgesellschaft in das Landesgerichtsregister erfolgt auf Grund eines Antrags. Sie können einen Antrag auf dessen Einrichtung auf zwei Arten stellen:
- online – über ein Formular, das auf der Website des Justizministeriums zur Verfügung gestellt wird
- traditionell – per Post oder persönlich – an das für den Wohnsitz oder Sitz des antragstellenden Unternehmens zuständige Amtsgericht (Handelsgericht) mittels eines amtlichen Formulars KRS-W1.
Zusätzlich zum ausgefüllten Formular sollten Formulare und Anhänge beigefügt werden:
- KRS-WM – Gegenstand der Tätigkeit,
- KRS-WB – Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft,
- KRS-WK – vertretungsberechtigte Partner,
- KRS-WL – Vollmachten – falls bestellt,
- KRS-WA – Zweigstellen, Feldorganisationseinheiten – wenn vom Unternehmen erstellt,
- Gesellschaftsvertrag,
- Liste der Aktionäre mit deren Anschriften (Zustelladressen),
- Nachweis über die Zahlung der Gebühren.
Eintragung einer offenen Handelsgesellschaft in das nationale Gerichtsregister – Kosten
Gebühren, die bei der Einreichung eines traditionellen Antrags auf Gründung einer offenen Handelsgesellschaft anfallen:
- 500 PLN – Gerichtsgebühr für die Eintragung in das KRS,
- 100 PLN – eine Gebühr für die Ankündigung eines Eintrags in Monitor Sądowy i Gospodarczy.
Sie können diese Gebühren bezahlen:
- in bar an der Kasse des Gerichts,
- bargeldlos – durch Überweisung auf das Gerichtskonto oder über das E-Payment-System,
- mit E-Gerichtsgebührenmarken.
Denken Sie daran, dass die Art der Zahlung in einem bestimmten Gericht von dessen Präsidenten bestimmt wird.
- rüfen Sie daher, welche Regeln bei dem Gericht gelten, bei dem Sie Ihren Antrag stellen werden.
Wenn Sie ein Unternehmen online registrieren, müssen Sie Gebühren bezahlen:
- 250 PLN – die Gerichtsgebühr für die Eintragung in das Landesgerichtsregister,
- 100 PLN – die Gebühr für die Ankündigung eines Eintrags in Monitor Sądowy i Gospodarczy.
Wartezeit auf eine Entscheidung
Das Gericht prüft den Fall bezüglich einer Eintragung im Nationalen Gerichtsregister in einem nicht prozessualen Verfahren. Sie hat nicht mehr als 7 Tage ab dem Datum des Antragseingangs. Wenn der Antrag elektronisch eingereicht wird, prüft das Gericht ihn innerhalb von 1 Tag nach seinem Eingang. Wenn das Verfahren zu einer Entscheidung führt, keine Eintragung in das Register vorzunehmen, haben Sie 14 Tage Zeit, um beim Landgericht Berufung einzulegen.