Einheitliche Erlaubnis für Aufenthalt und Arbeit

Einheitliche Erlaubnis für Aufenthalt und Arbeit

In einem Verfahren, das als kombinierte Erlaubnis bezeichnet wird, kann ein Ausländer eine befristete Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis erhalten. Diese Lösung ist sehr vorteilhaft, da alle Formalitäten zur Legalisierung des Aufenthalts und der Beschäftigung in einem einzigen Verwaltungsverfahren abgewickelt werden. In diesem Fall muss der Ausländer nicht gesondert eine Aufenthaltserlaubnis (z.B. Visum) beantragen. Der Arbeitgeber hingegen muss keine Arbeitserlaubnis beantragen. So können Sie Zeit sparen und unnötige Formalitäten minimieren. Die Genehmigung wird für nicht weniger als 3 Monate und nicht mehr als 3 Jahre erteilt. Lesen Sie den Artikel bis zum Ende und erfahren Sie, was es mit der einheitlichen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis auf sich hat.

Einheitliche Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis – Wo und wie beantragt man sie?

Der Antrag auf eine befristete Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung ist persönlich zu stellen. Sie sollte spätestens am letzten Tag des legalen Aufenthalts in Polen eingereicht werden. Beim Einreichen der Bewerbung werden Fingerabdrücke genommen. Daher kann ein Ausländer den Antrag nicht über einen Anwalt einreichen. Der ausgefüllte Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Anlagen bei dem für den Wohnort zuständigen Woiwoden einzureichen. Wird der Antrag per Post geschickt, erhält der Ausländer eine Vorladung vom Woiwoden, innerhalb von 7 Tagen persönlich zu erscheinen, um seine Fingerabdrücke abnehmen zu lassen. Die erhaltene Genehmigung kann nach Ablauf nicht verlängert werden. Es ist jedoch möglich, eine neue Einzelgenehmigung zu beantragen.

Was ist, wenn ich meinen Job verliere oder wechsle?

Wenn ein Ausländer seinen Arbeitsplatz bei einem der Arbeitgeber verliert, muss er den Woiwoden, der die einheitliche Genehmigung ausgestellt hat, innerhalb von 15 Arbeitstagen schriftlich darüber informieren. Wenn der Ausländer den im Antrag angegebenen Arbeitgeber wechseln möchte, muss er eine neue befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Es ist auch möglich, die Genehmigung zu ändern. Der Ausländer kann es beantragen, wenn er an einer anderen Stelle arbeiten wird. Und auch unter anderen Bedingungen, als sie in der einheitlichen Genehmigung enthalten sind. Außerdem, wenn er ein Zeitarbeiter ist und der benutzende Arbeitgeber gewechselt werden soll – auch in diesem Fall sollte die Änderung der Genehmigung beantragt werden.

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